[ Auszug: (1) Den nach den §§ 73 bis 83 gewährten Schutz genießen deutsche
Staatsangehörige für alle ihre Darbietungen, gleichviel, wo diese
stattfinden. § 120 Abs. 2 i ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]